Organe und EhrenamtVollversammlung
Die ehrenamtlich tätige Vollversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Handwerkskammer. Sie wird alle fünf Jahre von den Mitgliedern der Kammer gewählt.
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz setzt sich aus 39 Mitgliedern zusammen, 13 Arbeitnehmervertreter und 26 Vertreter der Selbständigen.
Sie bestimmen maßgeblich die Grundsatzentscheidungen der Kammer und entscheiden unter anderem über den Haushaltsplan, die Haushaltssatzung, die Grundbeiträge und den Umlagesatz.
Außerdem wählt die Vollversammlung aus ihrer Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten, den Vorstand und die Ausschussmitglieder.
Mitglieder der Vollversammlung seit 2024
Vertreter/innen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes