Bogenmacher (m/w/d)
Alles, was man wissen sollte
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 920,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1000,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1110,00 € |
Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 0 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 0 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 0 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- mindestens Werktage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Aktueller Tarif (ab 01.11.2025)
| 1. Lehrjahr: | 920,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1000,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1110,00 € |
Zukünftiger Tarif
Keine Daten für diese Abbildung vorhanden.
Vorheriger Tarif (ab 01.11.2025)
| 1. Lehrjahr: | 920,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1000,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1110,00 € |
Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.