Bogenmacher (m/w/d)

Alles, was man wissen sollte

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 920,00 €
2. Lehrjahr: 1000,00 €
3. Lehrjahr: 1110,00 €
Gültig ab: 01.11.2025, Tarif

Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.

Ausbildungsverordnung

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 0 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 0 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 0 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens Werktage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Mehr zum Urlaub

Aktueller Tarif (ab 01.11.2025)

1. Lehrjahr: 920,00 €
2. Lehrjahr: 1000,00 €
3. Lehrjahr: 1110,00 €

Zukünftiger Tarif
Keine Daten für diese Abbildung vorhanden.

Vorheriger Tarif (ab 01.11.2025)

1. Lehrjahr: 920,00 €
2. Lehrjahr: 1000,00 €
3. Lehrjahr: 1110,00 €

Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.

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